Zu den Maßnahmen gehörten auch Hausdurchsuchungen bei Kaufleuten, wobei gefundenes – verbotenerweise gehaltenes – Edelmetall zu Gunsten des Landesherrn beschlagnahmt wurde.
Das Gericht stützte sich zur Motivlage auf Erkenntnisse zur Persönlichkeit des Angeklagten und auf in seiner Wohnung gefundenes pornografisches Material.
Ein kleines Mädchen, das er vom Marterpfahl befreit hat, führt ihn zu einem Maler, der ihm erklärt, dass Gefundenes manchmal schöner sei als Gekauftes.