Majestät den König unmittelbar eine unterthänigste Vorstellung richten, dass auch den Hannoveranern eine freie Verfassung mit einer durchaus frei und selbstgewählten Ständeversammlung gewährt werde.
Besonders zu Hochzeiten von Adligen oder später von begüterten Bürgern einer Hansestadt war es üblich, Freibier und freie Kost auch an das „gemeine Volk“ auszugeben.