Die Zeugen mussten ebenfalls abtreten, damit zur Feststellung der Tatsachen einer nach dem andern allein vorgerufen und besonders examiniert werden konnte.
Die Bekennende Kirche sah sich durch ihre Synode vor schwere Aufgaben gestellt: es galt, die Kandidaten unterzubringen, zu examinieren und zu ordinieren.
Auch die Fähigkeiten zur Ausführung von Klavierstücken (in der Regel leichtere Klaviersonaten) sowie zur Beherrschung mindestens eines Orchesterinstruments mittels eines Solovortrags während der Prüfung wurden examiniert.