Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt anhand dieser Zuordnung und nach einer Verordnung durch den HNO-Arzt die Kosten für eine Basisversorgung in Form eines finanziellen Zuschusses.
Eine Auszahlung des Zuschusses erfolgt in der Regel nach Fertigstellung des Films, Schlusskostenprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer und dem Nachweis der Bewilligungsvoraussetzungen.
Die Höhe des Zuschusses wurde mit Vertragsbeginn nur noch zwischen den Stahlerzeugern und der öffentlichen Hand ausgehandelt, auch entfiel mit Vertragsbeginn der Selbstbehalt für die Stahlproduzenten.