Diese mussten von einem kleinen Wartegeld (bis zur Wiedereingliederung in die Armee) oder einer noch kleineren Pension ihren Lebensunterhalt bestreiten.
Neben einem Vorrat an Waffen und Munition wurde eine gemeinsame Bundeskasse geführt, von der sowohl die laufenden Kosten als auch die Wartegelder der Soldaten bezahlt wurden.
Im Revolutionsjahr wurde er dank einem Amnestiegesetz rehabilitiert und bekam als Pension ein Wartegeld auf preußischem Boden ausgezahlt, seine Professur erhielt er aber nicht zurück.
Als Wartegeld wird allgemein eine Zahlung an jemanden bezeichnet, der für einige Zeit nicht im Dienst eingesetzt ist und die Wartezeit auf einen erneuten Einsatz finanziell ausgeglichen bekommt.