Der Regressanspruch muss binnen zwei Monaten ab Erfüllung der eigenen Gewährleistung geltend gemacht werden, er gilt innerhalb der gesamten Absatzkette gegenüber dem jeweiligen Vormann.
Bei Sucheinsätzen kann der Vormann im Wasser treibende Personen früher sichten und ist vor Gischt und Brechern besser geschützt, die im Schlechtwetterfall bei der herkömmlichen Bauweise den Steuerstand eindecken.
Die letzten im Krieg gebauten Motorrettungsboote erhielten als Neuerung erstmals einen Turmaufbau, der dem Vormann eine deutlich bessere Übersicht und größere Sichtweite bot.