Der Regressanspruch muss binnen zwei Monaten ab Erfüllung der eigenen Gewährleistung geltend gemacht werden, er gilt innerhalb der gesamten Absatzkette gegenüber dem jeweiligen Vormann.
Auf dem 25.000 Quadratmeter großen Gelände der ehemaligen Elsterwerdaer Schraubenfabrik in der Berliner Straße produziert seit 1992 das Ennepetaler Unternehmen August Vormann GmbH & Co.