Der gegen diese Publikationen erhobene Vorwurf der Quellenfälschung hat die These von der nationalsozialistischen Täterschaft über Jahre diskreditiert.
Personenbeweise sind im Prozessrecht Beweismittel über oder durch natürliche Personen, die den Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) und dem Gericht dem Nachweis einer Straftat oder Täterschaft dienen.