Im 19. Jahrhundert wurde in mehreren deutschen Staaten der Beitrittszwang zu den bestehenden Feuerversicherungsanstalten aufgehoben und damit der Privatwirtschaft die Möglichkeit eingeräumt, das Geschäft der Gebäudefeuerversicherung zu betreiben.
Das Konzil lehnt jedoch jede Art von Schulmonopol ab, mit der Begründung, dass dies „den angeborenen Rechten der menschlichen Person widerstreitet […] und dem in vielen Staaten heute herrschenden Pluralismus widerspricht.