Der Beschwerdeführer muss schon im fachgerichtlichen Instanzenzug die Gründe für die behauptete Grundrechtsverletzung vortragen, auf die er später seine Verfassungsbeschwerde stützt.
Ein Antriebssystem, gestützt auf einen Nuklearreaktor zur Energieversorgung, behob dieses Problem, stellte die Konstrukteure aber vor neue Herausforderungen.