Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass niemand innerhalb ihres hoheitsrechtlichen Einflussgebiets derartigen Misshandlungen unterzogen wird.
Sobald die Sorgeerklärungen von beiden Eltern übereinstimmend abgegeben wurden und der Vorgang beurkundet ist, steht beiden Elternteilen die elterliche Sorge für das Kind gemeinsam zu.