Die übrigen Handelsaktivitäten, vor allem Wertpapiere, aber auch der Handel mit Rohzucker oder raffiniertem Zucker, galten als börsenartige Versammlung und unterlagen nicht den strengeren Vorschriften des neuen Börsengesetzes.
Das Differenzgeschäft verdankt seinem Namen dem Umstand, dass ein hoher Prozentsatz von Warentermingeschäften (Kaffee, Rohzucker) durch Zahlung der Kursdifferenzen erledigt wurde.