Der ausländische Staat muss dann aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens auf die Besteuerung dieser Gewinne verzichten – andernfalls kommt es zu einer Doppelbesteuerung.
Die sekundäre Abschirmwirkung folgt, wenn die Basisgesellschaft die aus der primären Abschirmwirkung angesammelten Gewinne in den Wirtschaftskreislauf des Hochsteuerlandes zurückführt.
Beispielsweise wird er Gewinne in Forschung und Entwicklung oder neue Produkte reinvestieren, wozu er in einem nicht-bestreitbaren, das heißt geschützten, Monopol nicht bereit wäre.
Sie können z. B. eigene Interessen verfolgen, aus Gewohnheit oder mangelnden Fähigkeiten anders handeln, risikoscheu sein oder gegenwärtige Gewinne künftigen stärker vorziehen.
Selbstfinanzierung über Gewinne kann für Unternehmen die einzige Finanzierungsquelle sein, wenn externe Kapitalquellen nicht oder nur sehr schwer zu erschließen sind.