Eine Neutralisationsanlage dient im weitesten Sinne dazu, schädliche Zwischenprodukte durch Bearbeiten oder Umwandeln in unschädliche Endprodukte, die ggf.
Veredelungs- oder Aufbereitungsunternehmen (sekundärer Sektor) produzieren aus den gewonnenen Urprodukten schließlich Zwischenprodukte, die wiederum von Verarbeitungsunternehmen (ebenfalls sekundärer Sektor) in Endprodukte transformiert werden.
Sie gelten deswegen als technische Hilfsstoffe und müssen nicht in der Zutatenliste gekennzeichnet werden, da sie selbst im Endprodukt keine Wirkung entfalten.