Der Besitzer des Produktionsunternehmens bekommt von der Bank den Geldbetrag seiner Ware ausgezahlt und muss den Besitzer des Schifffahrtsunternehmens für die Benutzung seiner Transportwege bezahlen.
Der Lenkungszweck der Förderung der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel wurde als geeignet erklärt die durch die Gesetzesänderung herbeigeführte Ungleichbehandlung von Steuerpflichtigen zu rechtfertigen.