Daraufhin erarbeitete ein Sachverständigenausschuss einen vom Ministerkomitee in Auftrag gegebenen kurz- und mittelfristig angelegten Arbeitsplan zur Umsetzung des geforderten Rechts auf Individualbeschwerde.
Die Erstellung von Arbeitsplänen und die Unterstützung bei deren Einhaltung helfen den Betroffenen oft, ihre täglichen Aufgaben besser zu strukturieren.
Bei offen stehenden Potenzialen wird ein energiepolitischer Arbeitsplan erstellt und die dort verbindlich festgeschriebenen, priorisierten Maßnahmen in Form von Projekten schrittweise umgesetzt.