Die Verstaatlichung der Industrie wurde zurückgestellt, lediglich einige Forderungen der Gewerkschaften wie den Achtstundentag und eine bessere Unterstützung der Arbeitslosen setzte man um.
Allerdings wurden diese Maßnahmen, vor allem in den neuen Bundesländern, häufig zu einer reinen Beschäftigungstherapie, während die Chancen der Arbeitslosen kaum verbessert wurden.
Man war aber allgemein zufrieden, da die staatlichen Maßnahmen die verschuldete Landwirtschaft stützte und die sich erholende Wirtschaft den Arbeitslosen wieder Erwerbsmöglichkeiten gab.
Außerdem schildert er die damalige Rechtslage bezüglich des Arbeitsrechtes (Gewerkschaften, Betriebsrat, Kündigung), sowie das mit den Notverordnungen immer wieder geänderte Sozialrecht (Arbeitslosen- und Krisenunterstützung).
In der Periode der Weltwirtschaftskrise, als die Arbeitslosen und Ausgesteuerten sich keinen Sportplatzbesuch leisten konnten, sollen zur Rapidviertelstunde die Tore der Pfarrwiese geöffnet worden sein.
Beschäftigte, die nach Gewerkschaftsverständnis «kalt ausgesperrt» worden waren, hatten weiterhin Anspruch auf die Zahlung von Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld.