Vor der deutschen Reichsgründung bildeten die Oberverwaltungsgerichte die insgesamt höchste Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit, da kein übergeordnetes Gericht auf gesamtstaatlicher Ebene bestand.
Es gibt keine übergeordnetes kirchliche Gremium, denen diese Gotteshäuser unterstellt sind, wie etwa bei Bahnhofsmissionen die Konferenz für kirchliche Bahnhofsmission.