Damit wird ein mehrere Staaten umfassendes vertraglich vereinbartes System der Friedenssicherung bezeichnet; es steht für eine völkerrechtlich und vertraglich fixierte Form der Konfliktlösung zwischen Bündnispartnern.
1 besonders bei bestehender vertraglicher oder familiärer Verbindung akzessorisch angeknüpft werden, und so die Betrachtung eines zusammenhängenden Sachverhalts nach demselben Recht gewährleistet werden.
In der Regel ist das allgemeine oder sogar das ausschließliche Nutzungsrecht durch vertragliche Vereinbarungen bereits im Vorfeld an das Theater bzw. den Produzenten abgetreten.
Andererseits war keine der beiden Vertragsparteien eingeschränkt „freundschaftliche oder gar vertragliche Beziehungen mit iberischen bzw. kelt-iberischen Stämmen“ zu knüpfen.