Unabwendbar wurde die Einmischung der staatlichen Institutionen, wenn es um die Frage des Geschlechtsverkehrs mit Nonnen ging, insbesondere, wenn es dabei zu einer Schwangerschaft kam.
Langjährig bestehende Gesangvereine sind teilweise diesem Liedgut nicht aufgeschlossen und finden kaum Zulauf, wodurch eine Auflösung des Chores unabwendbar erscheint.
Eine unabwendbare Pflichtenkollision sei hier nämlich schon deshalb nicht gegeben, weil sich der Geschäftsführer diesen widerstreitenden Pflichten jederzeit entziehen könnte, indem er einen Insolvenzantrag stelle.