Esser hielt sich in den Folgemonaten verborgen und wurde von den deutschen Stellen, die von seiner Freilassung nicht informiert worden waren, steckbrieflich gesucht.
Ohne vorgängigen Haftbefehl ist eine steckbriefliche Verfolgung nur statthaft, wenn ein Festgenommener aus dem Gefängnis entweicht oder sonst sich der Bewachung entzieht.