In diesen Fällen ist der Incipit-Satz kein echter Bestandteil des Textes, sondern spielt die Rolle einer willkürlich gewählten, nicht authentischen Überschrift.
Der Sukzessivlieferungsvertrag kommt in zwei Unterarten vor, dem Ratenlieferungsvertrag (auch „echter“ Sukzessivlieferungsvertrag) und dem Bezugslieferungsvertrag.