Die Beantwortung erfolgte als Rechtsgutachten auf Grundlage bestehenden internationalen Rechtes, und die Gutachter gaben auch Empfehlungen für künftige Rechtsnormen.
Die Kommentatoren verfassten auch zahlreiche publizierte Rechtsgutachten, sogenannte Consilia, weshalb sich in der Literatur auch ihre Bezeichnung als Konsiliatoren findet.
Offenbar erhielt er eine Universitätsausbildung als Jurist, denn im Jahr 1525 erstellte er ein Rechtsgutachten und in einem Dokument wird er als Magister bezeichnet.