Die Quittung kann als Tatsachen feststellende Erklärung (Wissenserklärung) auch von Beschränkt geschäftsfähigen und geschäftsunfähigen Personen wirksam ausgestellt werden.
Die landwirtschaftlichen Betriebe erhielten von den Sagots eine Quittung für die eingelieferten Produkte, für die sie wiederum ein entsprechendes Guthaben auf ihrem Bankkonto gutgeschrieben bekamen.