Ein Widerruf der Anweisung ist selbst dann möglich, wenn der Anweisende durch den Widerruf einer ihm gegenüber dem Anweisungsempfänger obliegenden Pflicht zuwiderhandelt.
Unter einem Verkehrsverstoß versteht man ein Fehlverhalten im Straßenverkehr, das heißt ein Zuwiderhandeln gegen eine einschlägige Rechtsnorm des Straßenverkehrsrechts.