Nach der Fertigstellung des Filmwerks wird dieses, sowie die daran bestehenden Rechte (§§ 89, 94 UrhG) ebenfalls an die Finanziers sicherungsübereignet, bzw. -zediert.
In der nichtproportionalen Rückversicherung werden keine anteiligen Risiken von versicherungstechnischen Einheiten zediert, sondern Schadenleistungen des Erstversicherers geteilt: Der Erstversicherer trägt in einem Schadensfall maximal eine bestimmte Höhe (sog.