Beispielsweise beim Kauf einer amerikanischen stückelosen Aktie erhält der deutsche Depotkunde eine solche „Gutschrift in Wertpapierrechnung“ durch seine Depotbank.
Über diesen wird anteilsmäßig Buch geführt, um einen „stückelosen“ Effektenverkehr zu ermöglichen, bei dem es nicht mehr zu einer tatsächlichen Bewegung von effektiven Stücken kommt.
Dies ist lediglich nach ausländischem Recht möglich, entweder durch stückelose Verwahrung über ein Depot bei einer ausländischen Bank, oder indirekt mittels Wertpapierrechnung über eine deutsche Bank.
Denn die Wertpapierverwahrung findet mediatisiert und quasi „stückelos“ in komplexen Verwahrungspyramiden statt: An der Basis stehen die Anleger, die ihre Wertpapierbestände bei einem Finanzintermediär (Depotbank) hinterlegt haben.