Regent wurde meist der nach der Primogeniturordnung nächstberufene regierungsfähige Agnat, also beispielsweise der Kronprinz, sofern er volljährig war.
Aus dieser Wahl ging sie schließlich mit 25 % der Stimmen als stärkste Kraft hervor, konnte jedoch trotzdem keine regierungsfähige Mehrheit im Parlament bilden.