Wirtschaftliche Transaktionen (z. B. Wertpapierkauf) als Rechtsgeschäfte unterteilen sich gemäß dem Trennungsprinzip in ein Verpflichtungsgeschäft und das nachfolgende Verfügungs- oder Erfüllungsgeschäft.
So nimmt eine Clearingstelle für Wertpapiere die Vermögensüberträge bei einem Wertpapierkauf erst dann vor, wenn der Käufer den Kaufpreis und der Verkäufer die Papiere bei der Clearingstelle angeschafft haben.
Eine Gutschrift (durch Wertpapierkauf oder sonstige Übertragung) führt zu einem oder erhöht das Guthaben (Eigentum an Wertpapieren), eine Belastung (durch Wertpapierverkauf oder sonstige Übertragung) mindert das Guthaben.