Die Erhebung des Wechselprotests ist grundsätzlich Voraussetzung für einen Rückgriff gegen andere Wechselverpflichtete (Wechselaussteller, Indossanten oder Wechselbürgen).
Somit werden in vielen Ratingsystemen dauerhafte Überziehungen über den bestehenden Kreditrahmen hinaus oder Darlehensrückstände sowie Scheck- und Lastschriftrückgaben und Wechselproteste als Warnsignale interpretiert.
Die Haupttätigkeit des Notars ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und von Tatsachenfeststellungen (z. B. Beglaubigungen, Wechselprotest, Feststellungsurkunde).
Inhalt bezeugender Urkunden sind außerhalb der Urkunde liegende Vorgänge, die Wahrnehmung oder eigene Handlungen der Behörde oder der Person öffentlichen Glaubens sind (z. B. Sitzungsniederschrift, Wechselprotest).