Der Bestimmungskauf unterscheidet sich dadurch von der Wahlschuld, dass der Käufer zwar auch bei letzteren aus mehreren Leistungsgegenständen wählen kann, diese sind jedoch hinsichtlich ihrer Eigenschaften bereits bestimmt.
Hat zumindest eine der Parteien an der endgültigen Entscheidung über den konkreten Leistungsgegenstand ein besonderes Interesse, liegt eine Wahlschuld vor.