Das Gesetz erlaubt auch dem Emittenten zusätzliche Meldeschwellen für die Veröffentlichung von bedeutenden Stimmrechtsanteilen in ihrer Satzung festzulegen, den emittentenbestimmte Meldeschwellen.
11 Wertpapierhandelsgesetz notiert sind oder dem Gemeinschaftsrecht entsprechenden Transparenzanforderungen im Hinblick auf Stimmrechtsanteile oder gleichwertigen internationalen Standards unterliegen, gilt die Mitteilungspflicht stets als erfüllt.
In einigen Ländern ermöglichen die Gesetze zur Wertpapieraufsicht, dem Emittenten zusätzliche Meldeschwellen für die Veröffentlichung von bedeutenden Stimmrechtsanteilen in ihrer Satzung festzulegen.