Für die Besteuerung ist es unerheblich, ob ein Verhalten, das den Tatbestand eines Steuergesetzes erfüllt, gegen ein anderes gesetzliches Gebot oder Verbot verstößt.
Der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung gebietet, dass Steuergesetze gleichmäßig angewendet und durchgesetzt und somit alle Steuerpflichtigen gleich behandelt werden.
Diese Normen sind Grundlage für die einzelnen Steuergesetze des Bundes und für das Haushaltsrecht, insbesondere die Bundeshaushaltsordnung und das Haushaltsgrundsätzegesetz sowie den Finanzausgleich.
Obwohl die Steuergesetze den Begriff des Wirtschaftsgutes häufig verwenden (seit 1934 steht er im Einkommensteuergesetz), so kennt das Steuerrecht keine Legaldefinition.