Das Sozialgeheimnis soll sicherstellen, dass diese Daten nicht an Unbefugte, zum Beispiel im Rahmen von Amts- und Rechtshilfeersuchen innerhalb der Verwaltung oder an andere Stellen außerhalb der Verwaltung weitergegeben werden.
So werden beispielsweise Rechtshilfeersuchen, die von einem Gericht an ein anderes Gericht gestellt werden, beim ersuchten Gericht in das Allgemeine Register aufgenommen.
Die russische Generalstaatsanwaltschaft lehnte die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens weiter ab und richtete ein erstes Rechtshilfeersuchen zur Übermittlung von Analysen und vorläufigen Diagnosen an die deutsche Bundesregierung.
Im Rahmen der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen besteht regelmäßig eine völkerrechtliche Verpflichtung, Rechtshilfeersuchen Übersetzungen beizufügen.
Um weitergehende Informationen, etwa zur Identität der Person, zu erhalten, müssen die Dienststellen in Kontakt treten bzw. ein Rechtshilfeersuchen einleiten.