Die beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwälte sind Pflichtmitglieder der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof und nur dort zugelassen (Singularzulassung).
Während freiwillige Mitglieder durch eigene Entscheidung in das Kollegialorgan eintreten, geschieht dies bei Pflichtmitgliedern dadurch, dass sie bestimmte Eigenschaften aufweisen, die sie zur Mitgliedschaft zwingen.
Die landkreiszugehörigen Gemeinden sind Pflichtmitglieder des jeweiligen Landkreises und können sich den Bestimmungen der Kreissatzung nicht entziehen.