Im deutschen Gesellschaftsrecht gibt es drei Formen der Haftung, und zwar die gesellschaftsrechtliche Haftung, die Zurechnung (hier insbesondere bei der Organhaftung) und die Durchgriffshaftung.
Beratungsgegenstand sind zudem angrenzende Rechtsgebiete wie Mitbestimmung, Konzernleitung, Organhaftung (D&O), Rechnungslegung, Unternehmenssteuerrecht, Erbrecht und dergleichen.
1 StGB, der die strafrechtliche Organhaftung zum Gegenstand hat, wird die strafrechtliche Verantwortlichkeit vom Unternehmen auch auf seine Organwalter abgewälzt.
Die Organhaftung befasst sich im Strafrecht mit der Frage, ob Straftatbestände bei der vertretenen Gesellschaft auch ihrem Organwalter zuzurechnen sind.
Die Organhaftung heißt im Strafrecht „Handeln für einen anderen“ und befasst sich mit der Frage, ob Straftatbestände bei der vertretenen Gesellschaft auch ihrem Organwalter zuzurechnen sind.
Die Organhaftung befasst sich strafrechtlich mit der Frage, ob Straftatbestände bei der vertretenen Gesellschaft auch ihrem Organwalter zuzurechnen sind.