Hier werden sie im Zusammenhang mit kurzfristigen Kreditgewährungen gebraucht, die den Zeitraum zwischen der Zahlungspflicht des Kreditnehmers und der endgültigen Immobilienfinanzierung überbrücken sollen.
Außerhalb von grundpfandrechtlich gesicherten Immobilien wird bei Kreditinstituten im Rahmen von Kreditgewährungen auch ein Beleihungswert für andere Sachsicherheiten festgesetzt.
Von 1934 bis 1940 gab es bei den Siedlern und deren Eigentumsgrundstücken Unterstützungen bei Baudarlehen und bei der Kreditgewährung zur Sesshaftmachung.
Der Gläubiger kann sein Kreditrisiko nur einschätzen, wenn er Kennzahlen wie die Zinslastquote ermittelt, um über eine Kreditgewährung zu entscheiden oder eine bestehende fortzuführen.
Dieses Endresultat der Kapitaldienstfähigkeit ist die nicht ausgeschöpfte Kapitaldienstfähigkeit, die für die Bedienung zusätzlicher Kreditgewährungen zur Verfügung steht.