Dem Handelsrecht kommt es insbesondere darauf an, die Kaufmannseigenschaft und das Handelsgewerbe möglichst genau zu erfassen, da es an diese Begriffe erhebliche Rechtsfolgen knüpft.
Die ehrenamtlichen Handelsrichter werden durch die Industrie- und Handelskammern vorgeschlagen und müssen die Kaufmannseigenschaft nach dem Handelsgesetzbuch oder eine geschäftsführende Tätigkeit in einer Kapitalgesellschaft aufweisen (näher: Abs.