Als Kapitalanlagebetrug wird umgangssprachlich jede Form von Betrug verstanden, bei dem Anleger am Kapitalmarkt getäuscht und vorsätzlich zum Zwecke der Bereicherung durch die Initiatoren um ihre Ersparnisse gebracht werden.
Im juristischen Sinne ist Kapitalanlagebetrug nach des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) ein betrugs­ähnlicher Straftatbestand im Bereich der Wirtschaftskriminalität, der kriminalpolitisch dem Anlegerschutz dient.
Ein für einen Kapitalanlagebetrug sprechender Sachverhalt ging aus den verwendeten Prospekten weder zum Renditeversprechen noch dem Verschweigen von Tatsachen hervor.