Im Importland avisiert die eingeschaltete Bank dem Importeur das Vorliegen des Inkassoauftrages nach einer Prüfung der Dokumente auf Vollzähligkeit und inhaltliche Übereinstimmung mit dem Inkassoauftrag.
Die Bank des Exporteurs sendet die Dokumente mit dem Inkassoauftrag an eine vom Importeur benannte Bank oder an eine Korrespondenzbank im Land des Importeurs.