Der Umfang eines Impfschadens kann dagegen sehr vielgestaltig sein und ist unter anderem abhängig von der Art der Impfung, der Impfanamnese, dem Alter des Patienten und der Art des Impfstoffs.
Zu solchen Ansichten tragen oft übertriebene Angst vor Impfschäden, Misstrauen gegenüber staatlichen Einrichtungen, gegenüber den Pharmaunternehmen und gegenüber der Medizin im Allgemeinen sowie Unwissenheit und irreführende Medienberichte bei.
Das Bestehen einer öffentlichen Impfempfehlung für das Bundesland, in dem eine Impfung durchgeführt wurde, ist eine der Voraussetzungen für die Anerkennung eines Impfschadens.
Solche Ansprüche normieren beispielsweise des Infektionsschutzgesetzes für Impfschäden und des Strafverfolgungsentschädigungsgesetzes für nachträglich aufgehobene oder abgeänderte Strafurteile.
Neben der Erzeugung und Verteilung der Impfstoffe war die Beobachtung von Impfschäden und die wissenschaftliche Untersuchung von Seuchen Teil des Aufgabengebietes.