Sonderformen stellen der Huckepackverkehr, der intermodale und der multimodale Verkehr dar, die mehrere Verkehrsmittel für das Transportieren von Gütern miteinander kombinieren.
Auf 4,30 Meter Breite und 5,60 Meter Höhe über Schienenoberkante sollten dabei auch Lastzüge in geschlossenen Eisenbahnwagen im Huckepackverkehr zur Entlastung der Straßen vom Schwerverkehr mit Hochgeschwindigkeit transportiert werden.
Ab den 1950er Jahren diente der Bahnhof dem Huckepackverkehr, zudem wurden Güterwagen auf Straßenroller umgeladen und Schausteller- und Zirkuszüge abgefertigt.
Der Disponent entscheidet auch, ob Huckepackverkehr oder intermodaler bzw. multimodaler Verkehr sinnvoll sind oder welcher Verkehrsträger über welchen Verkehrsweg gewählt werden soll.
Der sogenannte Huckepackverkehr bzw. die Container-Bahnverladung wurden propagiert und sollten sich zusammen mit den geplanten Gesetzesänderungen positiv für die Bahn auswirken.
Eine Zwischenlösung bzw. Kompromiss ist der Huckepackverkehr, bei dem nur der Sattelauflieger auf Taschenwagen verladen wird, während die Zugmaschine am Ort bleibt.