Nachdem die Königinwitwe jedoch mit einer Tochter niederkam, trat eine problematische Erbfolgesituation ein, da die Hauptlinie der Kapetinger-Dynastie damit erlosch.
Diese vorgelagerten Verteidigungsanlagen wurden mit der Zeit immer weiter ausgebaut und mit wachsendem Abstand von der Hauptlinie wurden sie schließlich gänzlich „detachiert“, d. h. losgelöst, und zu selbständigen Befestigungsanlagen ausgebaut.
Oft regelt ein Hausgesetz die Gründung einer Sekundogenitur, ihre Ausstattung (materiell, auch mit Territorium, meist weit geringer als die Hauptlinie) und ihr Verhältnis zur Hauptlinie (Nebenlinie bleibt oft rechtlich abhängig).
Die Vormünder konnten von anderen Familienlinien und -zweigen Güter zur Versorgung der Geschwister erwerben, da der Güterbesitz der Hauptlinie durch Erbteilung bereits sehr geschwunden war.