Die Deliktsobligation bezeichnete im römischen Recht ein Schuld- und Haftungsverhältnis zwischen Täter und Opfer, das durch eine strafbare Handlung ausgelöst worden ist.
In den darauf folgenden Jahren änderten sich die Haftungsverhältnisse von einer Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung in eine Genossenschaft mit beschränkter Haftung.