Aus dieser Speicherkapazität ergab sich eine Begrenzung der Gesprächsdauer auf 6 oder 12 Minuten, je nach Entfernung, bevor der Speicher des Zeit-Zonen-Zählers voll war.
Öffentliche Sprechstationen waren eine zusätzliche Einnahmequelle für die Betreiber, die jedoch auf anwesendes Personal angewiesen waren, welches die Gesprächsdauer kontrollierte und das Inkasso übernahm.
Die mit einer Ladung maximal erreichbare Gesprächsdauer liegt dennoch erheblich niedriger, während die Zeit im Bereitschaftsbetrieb auf gleichem Niveau blieb (Gesprächsdauer: 4 Stunden, Standby: 14 Tage).