, section I of the SprengKostV.
The general fee is given in an Annex (" Gebührenverzeichnis ") for commercial applicants in section I, no.
www.bam.deJedem Antrag sollten ferner die Namen und Adressen der zuständigen Behörden ( Gewerbeaufsichtsämter, Landratsämter o.ä. ) aller in Deutschland ansässigen und am Verbringungsvorgang Beteiligten beigefügt sein, um eine Überprüfung der Angaben zu ermöglichen.
Kosten Die Erteilung der Genehmigung ist kostenpflichtig gemäß Anlage ( Gebührenverzeichnis ), Abschnitt I der SprengKostV.
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