Durch den Speditionsvertrag wird der Spediteur verpflichtet, in eigenem Namen und für Rechnung des Versenders einen Frachtvertrag gegen Entgelt abzuschließen.
Der Ladeschein ist gleichzeitig Empfangsbestätigung, Beförderungsversprechen, Warenwertpapier (Traditionspapier), Beweisurkunde über den Abschluss eines Frachtvertrages und Auslieferungsversprechen gegen Rückgabe des Originals.
Der Verfrachter hat das Schiff zur Einnahme des Gutes an den im Frachtvertrag benannten oder an den vom Befrachter nach Abschluss des Frachtvertrags zu benennenden Ladeplatz hinzulegen (Abs.
Sammelladungen zu bilden heißt, Sendungen mehrerer Versender zu sammeln, zu einer Ladung zusammenzufassen und sie mit einem Frachtvertrag zu versenden.
Dies führte bei vielen Speditionen dazu, dass feste Frachtverträge nicht eingehalten werden konnten, weil Fahrzeuge oder Fahrer einfach schon belegt waren.