Die GmbH erzielt aus dieser Beteiligung gewerbliche Einkünfte kraft Rechtsform, während die natürlichen Personen Einkünfte aus Kapitalvermögen oder aus Vermietung und Verpachtung erzielen.
Ausschüttungen einer Kapitalgesellschaft, welche grundsätzlich Einkünfte aus Kapitalvermögen darstellen, werden ebenfalls zu gewerblichen Einkünften umqualifiziert und im Teileinkünfteverfahren zu 60 % besteuert.
Die Gewinne eines Betriebs gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Regiebetrieb) sind unter bestimmten Voraussetzungen Einkünfte aus Kapitalvermögen der Träger- bzw. Gebietskörperschaft (Abs.
Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen einem besonderen Steuersatz von 25 % (insbesondere Zinsen auf Geldeinlagen bei Banken) bzw. 27,5 % (z. B. Dividenden, realisierte Kursgewinne) ().
Knackpunkt dürfte das gleichzeitige wirtschaftliche Eigentum des Veräußerers und des Erwerbers sein, sodass beide Parteien Einkünfte aus Kapitalvermögen zum Zeitpunkt des Ausschüttung erzielen konnten.