Eine weitere Forderung ist die Senkung des Eingangssteuersatzes sowie die Entlastung der höheren Einkommen durch Anhebung der Schwelle für den Spitzensteuersatz.
Im ersten Staatshaushalt seit ihrem Wahlsieg im Jahre 1979 wurde der Spitzensteuersatz von 83 % auf 60 % und der Eingangssteuersatz von 33 % auf 30 % gesenkt.
Unter dem Gesichtspunkt der unionsrechtlich gebotenen Nicht-Diskriminierung wurden grundsätzlich hinsichtlich der Höhe des Eingangssteuersatzes als auch bei der Ertragsbesteuerung ausländische Privatstiftungen den österreichischen Privatstiftungen gleichgestellt.