Hinter den einzelnen Stücken standen stets die ethisch-moralischen Postulate der Aufklärung – Selbstgefälligkeit, Geiz und Ehrlosigkeit wurden angeklagt.
Geltung besitzt die Bedeutung von Ansehen, Anerkennung und Wirkung und umfasst die Begriffe Achtung/Verachtung, Ruhm/Schande, Ehre/Ehrlosigkeit sowie Ansehen/Sozialprestige.
Bei Straftaten wie Beleidigungen oder Raufereien blieben die niederen Gerichte zuständig, die keine „blutige Strafen“ verhängen, sondern „nur“ auf Geldbußen, Gefängnishaft, Ehrlosigkeit oder Verbannung erkennen durften.